Namen für die Großregion SaarLorLux
Die Bezeichnung „Großregion“ gibt keine Hinweise auf Eigenheiten der Region, sondern verweist lediglich auf eine gewisse Größe. Unklar bleibt, was damit angesprochen wird: Eine ‚große Region’ oder ein bestimmter Souveränitätsanspruch? Die Bezeichnung ‚SaarLorLux’ hingegen scheint aussagekräftiger zu sein. In einer Untersuchung wurde wenig überraschend deutlich, dass ‚SaarLorLux’ polulärer ist als ‚Großregion’.
Wird die Verwendung der Bezeichnungen ‚SaarLorLux’ bzw. ‚Großregion’ anhand der „Gemeinsamen Erklärungen des Gipfels“ nachverfolgt, so ergibt sich ein diffuses Bild: Während der erste Gipfel (1995) noch von der „Saar-Lor-Lux-Region“ spricht, nimmt der 2. Gipfel (1996) konsequent „Großregion Saar-Lor-Lux“ in seine Dokumente auf. Beim dritten Gipfel (1997) wächst „Saar-Lor-Lux“ bereits heraus, wenn zwar in der Präambel die Vertreter aus den „Saar-Lor-Lux-Regionen, aus Rheinland-Pfalz, der Region Wallonien, der deutschsprachigen [sic!] und der französischsprachigen [sic!] Gemeinschaft Belgiens“ genannt werden, aber im Folgenden durchgehend von „Großregion“ gesprochen wird. In den Dokumenten vom vierten bis zum sechsten Gipfel (1998-2001) setzt sich schließlich ‚Großregion’ durch. Der siebte Gipfel (2003) spart die Begriffe „Großregion“ oder „Saar-Lor-Lux“ aus und führt „Kooperationsraum“ ein.
Diese Besonderheit ist mit dem Auftrag verknüpft einen neuen Namen für den „Kooperationsraum“ zu finden. So wurde 2002 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, um eine Bezeichnung für das Gebiet der sog. ‚Großregion’ zu finden, die „[…] unverwechselbar ist und dem territorialen Bild unserer Region und ihrem Selbstverständnis Rechnung trägt.“ Vorgeschlagen wurden verschiedene Namen, die an die gemeinsame Geschichte der Region, an ihre geografische Lage oder an ihre Flüsse anknüpften („Carolinga“, „Lotharingia“, „Centregio“, „Centropa“, „Rhesamemo“ (RheinSaarMeuseMosel) u.v.m.). Schließlich wurde keiner der insgesamt 3.000 Namensvorschläge ausgewählt und die politisch Verantwortlichen vereinbarten, „[…] dass die in den einzelnen Teilräumen üblichen Bezeichnungen weiterverwendet werden können.“