20 Jahre Gipfel der Großregion
20 Jahre Gipfel der Großregion – das ist durchaus ein Grund zum Feiern. Nicht nur, weil sich die Großregion schon seit Jahrzehnten mit einem solchen einzigartigen Gremium schmücken kann, sondern auch, weil der Gipfel inzwischen viel auf den Weg gebracht und seine Arbeitsstrukturen weiterentwickelt hat. Ursprünglich auf Anregung Luxemburgs und des Saarlandes 1995 eingerichtet, sollte er als Entscheidungsgremium auf politischer Ebene die Arbeit der Regionalkommission Saar-Lor-Lux – Trier/Westpfalz – Wallonien stärken.
Die Durchsicht der gemeinsamen Erklärungen zeigt die Bandbreite der Gipfelschwerpunkte – darunter vor allem Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur – und dauerhafte Themen wie z. B. grenzüberschreitender ÖPNV oder Raumentwicklung. Die Themen spiegeln einerseits Handlungsbedarfe in der Großregion wider, andererseits finden sie sich mehrfach auf der Tagesordnung wider, da die erhofften Fortschritte während der rotierenden Gipfelvorsitze zum Teil nicht erzielt werden.
Das hat unterschiedliche Gründe, die mit typischen Merkmalen heterogener Partnerkonstellationen erklärbar sind (verschiedene Interessenslagen, verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Kompetenzunterschiede), aber auch mit der Struktur des Gremiums: Die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und die wechselnden Gipfelpräsidentschaften schränken die Kontinuität der Gipfelarbeit an oft komplexen Dossiers ein.
Ein Versuch für mehr Konzertation der Partner und damit für mehr Kontinuität der Gipfelarbeit zu sorgen, ging vom 7. Gipfel (2003) mit dem Zukunftsbild 2020 aus, in dem visionäre Leitlinien für die SaarLorLux-Politik entwickelt wurden. Die Vision 2020 (Frz.) wurde allerdings nicht von allen Partnern in gleicher Weise mitgetragen.
Die jüngsten Entwicklungen nach nunmehr 20 Jahren lassen aber mehr Kontinuität der Arbeiten erwarten: Mit der Einrichtung des Sekretariats des Gipfel der Großregion (2014) – mit Sitz im Haus der Großregion (2015) – als Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurde die bisherige Zusammenarbeit der Regionen auf eine formalisierte Grundlage gestellt. Der EVTZ kann zwar keine Kompetenzunterschiede oder rechtliche Asymmetrien zwischen den Partnerregionen auflösen, aber das europäische Instrument verleiht dem Gipfel eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit verbindliche Regularien hinsichtlich seiner Funktionsweise und der Durchführung von gemeinsamen Projekten.