Grenzüberschreitende Arbeitsmarktpolitik?
Angesichts der Rolle Luxemburgs als Beschäftigungsmagnet in der Großregion liegt die Frage nach einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarktpolitik der Teilregionen nahe. Eine Dokumentenanalyse zeigt hier zunächst, dass der Gipfel der Großregion schon seit Mitte der 1990er Jahre einen gemeinsamen (grenzüberschreitenden) Arbeitsmarkt anstrebt und dafür Maßnahmen anregt, die auf sozioökonomische Rahmenbedingungen, Mobilitätshemmnisse, Matching-Prozesse, Informationssammlung sowie auf ein gemeinsames Handeln der politischen Akteure der Großregion abzielen (Wille 2016: 116f.).
Dennoch ist die Großregion von einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarktpolitik noch weit entfernt (vgl. auch Albrecht/Meyer 2012: 90). Vielmehr spitzt sich das asymmetrische Verhältnis von grenzüberschreitenden Aus- und Einpendlern nicht nur in Luxemburg, sondern auch in den übrigen Teilgebieten der Großregion weiter zu. Auch die politisch angestrebte Harmonisierung der soziökonomischen Rahmenbedingungen entpuppt sich bei genauer Betrachtung (noch) als Vision; ebenso ist die Entwicklungsdynamik der Arbeitnehmerströme eher als Ergebnis von sich selbstregulierenden Prozessen der Arbeitskräfte-/Qualifikationsnachfrage denn als gesteuerter Matching-Prozess zu bewerten.
Ein koordiniertes (grenzüberschreitendes) Handeln der zuständigen Akteure – etwa in Form von gezielter Qualifizierung oder Vermittlung für einen benachbarten Arbeitsmarkt – lässt sich lediglich in Ansätzen erkennen. Positiver zu bilanzieren sind dagegen die Bereiche des Abbaus von Mobilitätshemmnissen sowie der Entwicklung von Information und Expertise, die seit der Einrichtung der EURES-T Netzwerke, der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle oder der Task Force Grenzgänger solide Ergebnisse vorweisen können. (Wille 2016: 137ff.)